NaBi-Saar geht 2026 an den Start!

Weltveränderer e.V.

NaBi-Saar: Nachhaltige Bildung für das Saarland online buchbar machen

Bildung zu Nachhaltigkeit sollte möglichst breitflächig im Saarland verfügbar sein. Auf Marktplätzen, Dorffesten, in Repair Cafés, Unternehmen und natürlich auch Bildungseinrichtungen. Zu oft ist es nicht so. Interessierte Organisationen und Schulen wissen oft nicht, wo die Menschen und Vereine sind, die vor Ort gute Bildungsangebote umsetzen könnten. Diese bestehende Lücke möchten wir mit der Online-Plattform „NaBi-Saar“ schließen und mehr Menschen zu nachhaltigem Handeln motivieren.

Vom Angebot…
Die Idee zu NaBi-Saar ist aus den eigenen Erfahrung in der saarländischen Nachhaltigkeits-Bildungsarbeit entstanden. Weltveränderer e.V. organisiert seit der Vereinsgründung im Jahre 2017 Bildungsangebote für junge Menschen und Erwachsene rund um die Themen Wegwerfgesellschaft, Ressourcenschutz oder nachhaltiger Mobilität und wie sich dies auf Menschen und die Umwelt auf diesem Planeten auswirkt . Im Verlauf der Jahre haben wir so mindestens 5.000 Personen erreicht. Über die Konzeption guter Bildungsangebote hinaus, war ein oft zeitaufwändiger nächster Schritt die Bewerbung dieser bei den potentiell interessierten oben genannten Zielgruppen in städtischen und auch ländlichen Raum. Wie uns geht es auch anderen Initiativen, Privatpersonen und Vereinen in der saarländischen Nachhaltigkeitsarbeit, die oft von einem starken ehrenamtlichen Engagement geprägt ist und damit oft unter Zeitdruck stehen.

über die Nachfrage…
Der Bedarf für kleine und große Bildungsangebote (Workshops, Infotische, Suche von saarländischen Diskussionspartner*innen, Straßenaktionen, etc.) aus dem Saarland rund um globale Nachhaltigkeit besteht und wird nachgefragt von Schulen, Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parteien, und, und, und. Oft ist es nur schwierig für beide Seiten, das Angebot und die Nachfrage zusammen zu bringen.

…zu NaBi-Saar!
Die Online-Plattform möchte zukünftig vermitteln zwischen dem Angebot und der Nachfrage. Nach einer ersten Recherchephase der existierenden kleinen und großen Bildungsangebote zu (globaler) Nachhaltigkeit gehen wir in den Austausch mit den Menschen, Initiativen und Organisationen, welche wie wir in der Bildungsarbeit zu Nachhaltigkeit aktiv sind, um ihre Erwartungen an eine solche gemeinschaftliche Plattform in die technische Umsetzung, wo möglich, zu intergrieren. NaBi-Saar wird in die Strukturen der Handy-App „Saarland Nachhaltig!“ integriert werden, welche bislang schwerpunktmäßig auf saarländische Nachhaltigkeitsorte und -veranstaltungen aufmerksam macht. Das Rad muss so nicht neu erfunden werden und es kann auf erprobte Strukturen zurück gegriffen werden.

Vielen Dank an die Postcode Lotterie für die finanzielle Unterstützung!

Volles Programm im saarländischen Nachhaltigkeitszelt zum Tag der Deutschen Einheit

22 spannende nachhaltige Persönlichkeiten aus dem Saarland und Frankreich in stündlichen Interviews. 14 Initiativen, die über ihre Arbeit informieren und zum Engagement motivieren. Ein tägliches (faires) Frühstück und Mittagessen. „Saarland Nachhaltig – hier lernt ihr engagierte Menschen kennen!“ – unter diesem Motto organisiert das Haus der globalen Nachhaltigkeit zusammen mit Weltveränderer e.V. vom 2.-4. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit ein großes Nachhaltigkeitszelt in der Saarlandmeile, zu dem alle eingeladen sind.

Auf 32 Quadratmetern präsentiert u.a. Lena Reckord von der Hochschule der Bildenden Künste Saar Teile ihrer Arbeit mit einer Ausstellungssituation, welche Kunst und Nachhaltigkeit auf eine unappetitlich-nachdenklich machende Art und Weise verbindet. Frank Couck von der Diakonie Saar gibt einen Einblick in das Projekte „Housing First“ und kommentiert als Mitglied der Initiative Bezahlbarer Wohnraum Saarland in einem der stündlichen Interviews kritisch die steigenden Preise für Mietwohnungen. Laurent Barthel, der „l’homme poubelle“ (Müllmann), aus dem französischen Sarreguemines zeigt Ausschnitte aus seinem Theaterstück über unsere Wegwerfkultur, welches er an Schulen in Frankreich, Deutschland oder auch Madagaskar aufführt. Weltveränderer e.V. lässt Kinder spielerisch ihre Schulwege erfahren und vergleicht diese mit Kindern aus anderen Teilen dieser Erde und die Tafel Saarbrücken ist mit geretteten Lebensmitteln vor Ort und möchte dazu motivieren, sich für diese sinnvolle Initiative zu engagieren.

Täglich lädt das Haus der globalen Nachhaltigkeit mit der Fairtrade Initiative Saarbrücken ein zu einem (fairen) Frühstück und Mittagessen. Ganz im Sinne der saarländischen Tradition des „Hauptsach gudd gess“ erhalten die Besucher*innen des Tag der Deutschen Einheit die leckere Gelegenheit, um mit nachhaltig engagierten Menschen aus dem Saarland und Frankreich ins Gespräch zu kommen und darüber zu diskutieren, wie die Lebensweise in Deutschland sich auf Menschen in weit entfernten Regionen des Planeten auswirkt.


Das komplette Programm für alle 3 Tage ist hier online zu finden: www.saarland-nachhaltig.de/events

Ein saarländisches Nachhaltigkeitszelt beim Tag der Deutschen Einheit

Jetzt kostenlos anmelden für das Nachhaltigkeitszelt von saarländischen Initiativen und Privatpersonen beim Tag der Deutschen Einheit. Ab jetzt möglich hier: https://t1p.de/TDDEnachhaltig

“Saarland Nachhaltig – hier lernt ihr engagierte Menschen kennen!” – unter diesem Motto organisiert das Haus der globalen Nachhaltigkeit zusammen mit Weltveränderer e.V. vom 2.-4. Oktober zur bundesweit zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit ein großes Nachhaltigkeitszelt.

Auf 32 Quadratmetern können Aktive z.B. aus Repair Cafés, Gemeinschaftsgärten, Obst- und Gartenbauvereinen, Verschenkeecken, der nachhaltigen Bildungsarbeit oder Mobilitätsinitiativen ihr Engagement den Besucher*innen aus dem Saarland und dem Bundesgebiet präsentieren, aber auch neue Ehrenamtliche gewinnen. In thematischen Zeitfenstern von 4 Stunden können die Initiativen aus dem Saarland und der Grenzregion ihr Engagement an interaktiven Infotischen vorstellen. In hierzu inhaltlichen begleitenden Diskussionsrunden kommen über 3 Tage spannende Menschen aus der Zivilgesellschaft, Unternehmen und auch der Politik in stündlichen kurzen Talks zu Wort. Dann ändert sich wiederum die Zusammensetzung der Stände im Zelt, womit wir den Besucherinnen und Besuchern einen bunten Eindruck vermitteln möchten von der Vielfalt in der saarländischen Nachhaltigkeitsarbeit.

Interessierte können sich ab jetzt online anmelden über die Webseite https://t1p.de/TDDEnachhaltig . Es werden noch Ehrenamtliche gesucht, welche im saarländischen Nachhaltigkeitszelt mit organisieren und unterstützen möchten.

Komm ins saarländische Klimaschal-Strickteam!

Wir möchten mit euch Klimaschals stricken zum Klimawandel, welche dann im Oktober für einen guten Zweck versteigert werden!

Am 21. Juni ist der Show Your Stripes Day (Zeig deine Streifen Tag). Ihr habt bestimmte schon mal die bunten und farbenfrohen Klimastreifen gesehen, welche mit roten und blauen und Farben auf die weltweite Klimaerwärmung aufmerksam machen? Ein schönes Muster mit einem ernsthaften Hintergrund, weil auch für das Saarland weiter steigende Temperaturen zu erwarten sind. Wir müssen daher alle dringend aktiv werden! Wenn ihr handwerklich begabt seid, würden wir euch gerne im Klima-Strick-Team begrüßen! Mit eurer Unterstützung möchten wir in den nächsten 4 Monaten Klimaschals stricken, welche das Muster der Klimastreifen für das Saarland beinhalten (siehe dafür den Ausschnitt oben). Die Schals werden dann zum Tag der Deutschen Einheit im Oktober in Saarbrücken versteigert an die Menschen, welche aus dem ganzen Bundesgebiet zu uns kommen. Der Erlös wird für die Arbeit von kleineren Nachhaltigkeitsprojekten im Saarland gespendet.

Wenn ihr auch Klimaschals stricken möchtet oder bei der Aktion mit organisieren möchtet, dann wendet euch gerne per Mail an klimastricken (ät) weltveraenderer.eu oder tragt euch als Interessierte auf dieser Webseite ein: www.t1p.de/klimaschal

Wir suchen auch noch Privatpersonen oder Organisationen, die eine finanzielle Patenschaft für eine Klimaschal übernehmen oder einen sich bei der Ersteigerung der Schals am 3. Oktober beteiligen möchten. Der Erlös wird dann gespendet.

Nachhaltigkeit erleben mit Weltveränderer e.V.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Garment_Factory_Worker_Bengaldesh.jpg

Jetzt Bildungsangebote buchen!

Wie kann eine gerechtere Welt, ein Ende der Wegwerfgesellschaft oder eine nachhaltigere Digitalisierung aussehen? Zu diesen und anderen Fragen bietet der Verein Weltveränderer e.V. kostenlose Bildungsangebote rund um die Themen Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und globale Gerechtigkeit an. Die Angebote richten sich an Schulen, Unternehmen und interessierte Privatpersonen im Saarland. Anmeldungen sind über die Website des Vereins www.weltveraenderer.eu/bildung möglich oder über die Mail bildung@weltveraenderer.eu.

Im Projekt „Schulwegsvergleiche“ lernen Schüler*innen, wie junge Menschen weltweit zur Schule kommen, und setzen sich dabei spielerisch mit sozialen und globalen Unterschieden auseinander. Beim „Mitmach Repair Café“ werden kaputte Gegenstände gemeinsam repariert und dabei Impulse zu Ressourcengerechtigkeit und Klimaschutz gegeben. Das Angebot „2. Leben für Computer“ macht auf die sozialen und ökologischen Folgen von Technikproduktion aufmerksam und zeigt Wege zu fairer, nachhaltiger Digitalisierung auf. Mit „Reparieren macht Schule“ werden Schüler*innen ermutigt, selbst aktiv zu werden und das Reparieren als Beitrag zu Klimaschutz und gegen die Wegwerfkultur zu entdecken.

Der gemeinnützige Verein engagiert sich für globale Nachhaltigkeit. Ziel ist es, Menschen zu einem verantwortungsvollen Handeln zu motivieren und das Bewusstsein für weltweite Zusammenhänge sowie unterschiedliche Lebensbedingungen zu stärken.

Praktische globale Nachhaltigkeit: Weltveränderer e.V. ist bei den Promotor*innen für die Eine Welt


Weltveränderer e.V. ist seit dem 1. Januar 2025 ein Teil der bundesweiten „Promotor*innen für die Eine Welt„, welche finanziell unterstützt werden aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Ministeriums für Bildung und Kultur im Saarland , also aus unser aller Steuergeldern.

Wir möchten mit unserer Arbeit bis Ende 2027 die Verbindung zwischen dem Leben von Menschen im Saarland und dem sogenannten globalen Süden, also in anderen Weltregionen, sichtbar machen. Dies versuchen wir wie immer möglichst leicht, verständlich und mit möglichst praktischen Aktionen, die mit eurem alltäglichen Leben zu tun haben.

Ihr wollt euch engagieren gegen die Wegwerfgesellschaft? Prima. Harald aus dem Team möchte mich euch zusammen über den „Zum Mitnehmen Tag“ und die „Leihbar“ an unterschiedlichen Orten im Saarland praktische Projekte starten, wie wir vor Ort aktiv werden können für mehr globale Ressourcengerechtigkeit. Dort wollen wir aber nicht stehen bleiben. Wir informieren uns, diskutieren Lösungen und entwerfen vielleicht auch Forderungen, wie wir die Welt aus dem Saarland heraus ein Stückchen verändern können.

Der „Zum Mitnehmen Tag“ bietet Bürgerinnen und Bürgern einen konkreten praktischen Nutzen, indem Alltagsgegenstände getauscht werden können mit anderen Menschen, die sie wiederum gut gebrauchen können. Das spart auch Geld! Gleichzeitig informieren und sensibilisieren wir darüber, wie Konsumgüter produziert werden und warum es wichtig ist, dass wir sorgsam mit den Ressourcen auf dem Planeten umgehen. Starten möchten wir den „Zum Mitnehmen Tag“ in Saarbrücken. Einen ähnlichen Ansatz verfolgen wir in einer saarländischen Stadt mit der „Leihbar“. Leihen statt neu kaufen und dabei einen positiven Beitrag leisten für mehr Ressourcengerechtigkeit.

Mitmachen und Rückfragen sind erwünscht! Kontaktieren könnte ihr Harald per Mail unter harald (ät) weltveraenderer.eu oder telefonisch unter 0681-50981060

Jetzt anmelden für die Konferenz Bits & Bäume Saar

Nachhaltigkeit und Digitalisierung zusammen denken

Am 21. und 22. September richtet Weltveränderer e.V. mit dem Haus der Nachhaltigkeit und weiteren saarländischen Organisationen und ehrenamtlich Engagierten die Konferenz Bits & Bäume Saar in der Bildungswerkstatt in Saarbrücken-Malstatt aus. Die zweitägige Veranstaltung möchte die Zukunftsthemen „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“ stärker verknüpfen. Digitalisierung verbraucht Ressourcen und wird oft noch sehr stark vom Standpunkt der Leistungseffizienz gedacht. Die wenigsten Menschen wissen, wie viel Energie das Streaming eines Films aus dem Internet benötigt und wie viel C02 dadurch ausgestoßen wird. Aspekte wie die Reparierbarkeit von Technik, Datensparsamkeit, freie Software oder ein geringer Energieverbrauch finden noch zu wenig Beachtung.

Bits & Bäume Saar möchte interessierte junge und ältere Menschen aus dem Südwesten aus Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder ganz einfach Privatpersonen mit Interesse für Themen der Digitalisierung oder der Nachhaltigkeit in den Austausch bringen und miteinander vernetzen. Als regionaler Ableger einer bundesweiten Bewegung, orientieren wir uns an der Kernforderung, dass Digitalisierung stärker in den Dienst der Gesellschaft und des sozialen und ökologischen Wandels gestellt werden muss. Digitale Technologien sollten durch gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und innerhalb der planetaren Grenzen zur Verbesserung von Lebensbedingungen und der Umwelt beitragen, anstatt durch explodierenden Ressourcenverbrauch, Intransparenz und mangelnde Teilhabe vor allem des Globalen Südens existierende Krisen noch weiter zu verschärfen.

Die Anmeldung für die Konferenz erfolgt über die Webseite https://saar.bits-und-baeume.org/

Es werden noch Beiträge (Vorträge, Workshops) für das Programm angenommen, welche die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit verknüpfen. Initiativen können ihre Arbeit ebenfalls beim Bits und Bäume Marktplatz am Samstag präsentieren. Rückfragen hierzu beantwortet das Konferenzbüro hierzu gerne unter saar@bits-und-baeume.org oder telefonisch unter 0681-50981060.


Bits und Bäume Saar wird finanziell ermöglicht durch die Postcode Lotterie und das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Wir bedanken uns hierfür!

Stellungnahme von Weltveränderer e.V. zum Nachhaltigkeitsgebot in der saarländischen Verfassung

Verfasser*innen: Max Meissauer und Noemie Messina

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Justiz-, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit des Landtags des Saarlandes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Artikel. 59a Abs. 1, Drucksache/17-505-Neu.

Der Weltveränderer e.V. begrüßt die Einführung eines Nachhaltigkeitsgebot in die saarländische Verfassung ausdrücklich, möchte jedoch einige Problempunkte des bisherigen Entwurftextes aufzeigen.

1. Fehlende Legaldefinition des Begriffs Nachhaltigkeit
Der Entwurfstext gibt es dem Staat lediglich auf nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu handeln. Zur Frage welche Dimension der Nachhaltigkeit vom Staatsziel des neuen Art. 59a SVerf umfasst ist, schweigt sich die Norm aus. Heutzutage wird zur Definition des Begriffs der Nachhaltigen Entwicklung auf die sogenannte Brundtland-Defitintion von 1987 verwiesen (1). Demnach ist „Nachhaltige Entwicklung eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“ Angelehnt an die Brundlandt Definition sind auch entsprechende Vereinbarungen und Zielvorstellungen wie die Rio-Deklaration der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) sowie der Agenda 21.

Fraglich ist, inwieweit der vorliegende Entwurf in seiner Schutzrichtung auch ökonomische und soziale Bereiche der Nachhaltigkeit umfasst. Hier wäre eine klarstellende Erläuterung entweder im Verfassungstext selbst oder in der Gesetzesbegründung wünschenswert.

2. Schutzwirkung
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Schutzwirkung des neuen Nachhaltigkeitsgebots eventuell stärker herauszuarbeiten ist. Im Gegensatz zu den klassischen Staatszielen wie zum Beispiel dem Sozialstaatsprinzips wird kein Ziel definiert, welches durch staatliche Maßnahmen erst einmal erreicht werden muss, sondern im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes versucht staatliche Maßnahmen unter einen Nachhaltigkeitsvorbehalt zu stellen.
Das Grundgesetz sieht für das Staatsziel des Umwelt- und Tierschutzes in Art. 20a GG eine Trias aus Bewahren-, Verbessern und Begründen vor.

Einen anderen Ansatz verfolgt hier das Unionsrecht. Art. 11 AEUV charakterisiert den Umweltschutz als Querschnittsaufgabe der Union. Art. 11 AEUV ist in diesem Rahmen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken zu beachten (2). Umstritten ist jedoch bei der Querschnitts Klausel, inwieweit dieser in ihrer Ausgestaltung Rechtsverbindlichkeit zukommt. Der Europäische Gerichtshof hat sich hierzu bisher in seiner Rechtssprechung noch nicht klar geäußert. Lediglich der Generalanwalt Jacobs hat in seinen Schlussanträgen in der Rs. PreussenElektra der Querschnittsklausel explizit Rechtswirkung zugesprochen (3).

Klar ist jedoch, dass Art. 20a GG, sowie auch dem bisherigen Art. 59a SVerf Rechtswirkung zukommt und auch der neuen Nachhaltigkeitsklausel zukommen soll. So hat zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss auf den Ressoucenschutz für künftige Generationen Bezug genommen.

Der Entwurfstext verweist zudem auf einen Nachhaltigkeitsvorbehalt. Dieser soll neue Vorhaben ähnlich dem Ausrufen des Klimanotstandes durch verschiedenste Kommunalparlamente seit 2019. Der Mechanismus eines Nachhaltigkeitsvorbehalt für legislative und exekutive Maßnahmen ist wünschenswert. Es fehlt hierbei jedoch an einem klaren Mechanismus, unter welchem der Landtag einen Nachhaltigkeitsvorbehalt anordnen kann. Eine entsprechende klarstellende Regelung in einem weiteren Absatz oder einem entsprechenden Gesetz wäre wünschenswert.

3. Staatszielbestimmung vs. Leistungsrecht
Eine Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsgebots als Staatszielbestimmung ermöglicht eine zumindest objektive Bindung staatlichen Handels. Eine Staatszielbestimmung verhindert jedoch eine Bindung natürlicher und juristischer Personen außerhalb der Verfassung. Abhilfe könnte hierfür durch die Gestaltung des Nachhaltigkeitsgebots als Leistungsgrundrecht geschaffen werden. Leistungsgrundrechte verpflichten den Staat zu einem bestimmten Handeln in einem grundrechtlich vorgegebenen Bereich. Leistungsgrundrechte sind an sich klassische Grundrechte und auch der saarländischen Verfassung nicht unbekannt (4). Hierbei könnte der Grundrechteinhaber die Beachtung des Nachhaltigkeitsgebot von allen drei Staatsgewalten verlangen und gegebenenfalls im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gerichtlich einklagen (5). Eine individuelle Einklagbarkeit wäre zwar aus Sicht des Grundrechtsberechtigten grundsätzlich wünschenswert. Fraglich ist jedoch, ob ein Nachhaltigkeitsgebot hinreichend konkret wäre, um einen Individualschutz durch ein Leistungsgrundrecht zu ermöglichen. Ein Nachhaltigkeitsgebot würde es jedoch nur dem Grundrechtsverpflichteten auftragen bei seinem Handeln nachhaltige Betrachtungen mitzudenken. Der Leistungsumfang eines Nachhaltigkeitsgebots als Leistungsgrundrecht ist demnach zu gering, um dem Staat im Rahmen seiner Grundrechtsverpflichtung das Gewähren eines bestimmten Handelns aufzutragen. Hierin ist auch die strukturelle Schwäche im Rahmen einer grundrechtlichen Verpflichtung zu sehen. Wohingegen Freiheitsgrundrechte als klassische Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat zu verstehen sind und entsprechendes staatliches (nicht-)Handeln klar gerichtlich feststellbar ist, ist eine Nachhaltigkeitsklausel als Leistungsgrundrecht so allgemein, dass eine gerichtliche Feststellung einer Grundrechtsverletzung nur in extremen Ausnahmefällen möglich erscheint.

Vorteilhaft im vorliegenden Fall erscheint hier die anvisierte Idee der Schaffung einer Staatszielbestimmung. Staatszielbestimmungen sind ihrer Natur nach rechtsverbindlichen Normen die den Staat als unmittelbar geltendes Verfassungsrecht bindet (6). Wie auch bereits bei der Staatszielbestimmung des Umweltschutzes in Art. 20a GG und Art. 59a SVerf a.F. können Staatszielbestimmungen im Rahmen von Verfassungsbeschwerden als Auslegungsmaßstab herangezogen werden (7). Hierdurch wäre eine ausreichend hohe Verbindlichkeit für den Verfassungsgeber erreicht und auch die Grundrechtsberechtigten würden von der Norm stärker profitieren als würde es sich lediglich um einen politischen Programmsatz handeln.

4. Rechtsvergleichende Betrachtung
Mit der Einführung eines Nachhaltigkeitsgebots als Staatsziel betritt das Saarland sowohl im Vergleich mit anderen Bundesländern als auch im europäischen Vergleich Neuland. Sowohl das Grundgesetz als auch die anderen Landesverfassungen kennen bisher kein eigenes Nachhaltigkeitsgebot. Eine Art Nachhaltigkeitsgebot lässt sich aus der Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen aus der Präambel der schweizerischen Bundesverfassung ableiten. Ein klares Nachhaltigkeitsgebot kennt die schwedische Verfassung in § 2 Abs. 3. (8) Des Weiteren kennen auch noch einige Regionalverfassungen in Italien und Spanien Nachhaltigkeitsverpflichtungen. Kennzeichnend für die vorhandenen Nachhaltigkeitsgeboten im Ausland ist eine ganzheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeit ähnlich wie auch bei der entsprechenden Regelung im Unionsrecht. Demnach wäre es auch wünschenswert, wenn sich der verfassungsändernde Gesetzgeber bei der Schaffung des saarländischen Nachhaltigkeitsgebots von der entsprechenden Tradition leiten lassen würde.

5. Abschließende Würdigung
Der saarländische Verfassungsgesetzgeber betritt mit der Schaffung eines Nachhaltigkeitsgebots in der saarländischen Verfassung zumindest im Rahmen des deutschen Verfassungsrechts Neuland. Aufgrund der Offenheit des Begriffs der Nachhaltigkeit und der Vielschichtigkeit der damit verbundenen Themen begrüßen wir die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsgebots als Staatsziebestimmung im Rahmen des Art. 59a SVerf. Wie bereits oben ausführlich dargestellt, sehen wir jedoch im Rahmen der genauen Ausgestaltung der Norm noch Präzisierungs- und Klarstellungsbedarf um einen adäquaten Schutz durch das Nachhaltigkeitsgebotes jenseits einer reinen politischen Programmsetzung erreichen zu können.


(1) World Commission on Environment and Devellopement: Our Common Future, 1987.
(2) Calliess, in Calliess/Ruffert, AEUV, Art. 11, Rn. 6. Kahl, in Streninz, EUV/AEUV, Art. 11 AEUV, Rn. 10f.
(3) GA Jacobs Schlussantr. zu EuGH, Rs. C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Z. 231.
(4) Z.B. Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 23.
(5) Ipsen, Staatsrecht II, S. 29.
(6) Calliess, in Dürig et al., Grundgesetz, Art. 20a, Rn. 29.
(7) BVerfG, Beschluss vom 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20
(8) Mit umfassender Würdigung: Häberle, Nachhaltigkeit und Gemeineuropäisches Verfassungsrecht, in: Kahl (Hrsg.), Nachhaltigkeit als Verbundbegriff, 2008, S. 180 ff. (182 ff.)